Call-Center Agent:innen gesucht

Call-Center Agent:innen im Home-Office gesucht

Wir suchen Call-Center-Agenten:innen im Home-Office auf selbständiger Basis (gegen Rechnungsstellung ), die Anrufe und Reklamationen von Kunden in einer (oder mehreren) der folgenden Sprachen entgegennehmen und bearbeiten können: Französisch oder/und Romänisch oder/und Litauisch oder/und Dänisch oder/und Polnisch oder/und Tschechisch auf dem C1/C2-Niveau oder Muttersprachler:in. Die Arbeiten werden vom Home-Office aus erledigt. Erfahrungen im Call Center-Bereich werden nicht vorausgesetzt.

Anforderungsprofil:
Idealerweise haben Sie Call Center-Erfahrung oder schon einmal in der telefonischen Kundenbetreuung gearbeitet. Sie sind eine kommunikative, kundenorientierte und hoch sich selbst motivierende Person. Gute PC- und Internetkenntnisse sind selbstverständlich vorhanden.

Verfügbarkeit und Bezahlung:
Wünschenswert ist eine Verfügbarkeit mindestens an 3 Tagen pro Woche jeweils 5 Stunden, mindestens aber 4 Stunden hintereinander. Die Bereitschaftstage können selbst eingeteilt werden (unsere Servicezeiten sind von Montag bis Freitag, von 8 Uhr bis 20 Uhr mitteleuropäischer Zeit (Berliner Zeit).
Die Bezahlung ist leistungsorientiert, sodass Sie auch wahlweise von Montag bis Freitag mehr Stunden täglich tätig sein können. In diesem Fall wäre der Verdienst proportional höher.

Voraussetzungen:

    • Sie sprechen eine (oder mehrere) dieser Sprachen: Französisch oder/und Romänisch oder/und Litauisch oder/und Dänisch oder/und Polnisch oder/und Tschechisch!
    • Sie haben hochverfügbares (schnelles) Internet und eine Festnetznummer in Deutschland oder einem anderen EU-Staat. Eingehende und ggfls. ausgehende Anrufe werden über die webbasierende, digitale Network ACD an Ihre Festnetzverbindung geroutet. So entstehen Ihnen bei Ihrer Arbeit keine zusätzlichen Aufwendungen.
    • Gewerbeschein, Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer für Kleinunternehmer
    • Angabe der Steuernummer vom Kleinunternehmern in EU-Mitgliedsstaaten, die für eine freiberufliche Tätigkeit als europäische Adresse für steuerliche Zwecke freigeschaltet werden kann
    • für Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer von Kleinunternehmern aus sog. Drittstaaten ( nicht EU-Mitgliedsstaaten ) erhalten Sie ein Formular zur Bestätigung durch Ihre zuständigen Finanzbehörde
    • Sie erhalten einen Werkvertrag für Selbstständige. Zahlungen werden innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungseingang per Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto getätigt.


Bei Interesse geben Sie bitte folgende Daten in Ihr Anschreiben mit an:

  • Steuer ID / Steuernummer für Kleinunternehmer
  • Servicezeiten (Wie viele Stunden pro Tag und Woche möchten Sie arbeiten?)
  • Welche weiteren Sprachen sprechen Sie für eine Tätigkeit als Call-Center Agent/in gut genug (eingehende Anrufe)

Über uns:
Die TeleMarCom European Services GmbH ist eine auf dem Gebiet der multilingualen Kundenbetreuung tätiges Unternehmen (Inbound Call Center). Wir erhalten über unsere Service-Hotlines eingehende Anrufe abhängig von unseren Auftraggebern (After-Sales-Services), die sich häufig auf elektronische Produkte, wie z. B. Wasserkocher, Föne, Näh- und Küchenmaschinen beziehen.

Wir arbeiten vorwiegend im Bereich der Garantieabwicklung oder erhalten Anrufe von Kunden bei technischen Fragen. Jeder Telefonist bzw. jede Telefonistin erhält in digitaler Form ( per Video- und/oder  Telefonkonferenz ) eine Einweisung auf die Projekte und die Bedienung der betriebsinternen Tools bzw. der Bedienoberflächen, wie z. B. webbasierende Kundendatenbank,  eMail-Verwaltungsprogramme, Ticketsysteme, Telefonsystem (Voice over IP). Alle zur Bearbeitung der Reklamationen notwendigen Informationen stehen in digitaler Form zur Verfügung.
Schreiben Sie uns:

    Haben Sie eine Umsatzsteuer-ID? Pflichtfeld!

    Die TeleMarCom European Services GmbH, Geschäftsführung Renate Leitner/Oliver Estenfeld, speichert die Kontaktdaten aus der Bewerbung des Betroffenen per Kontaktformular zur Erfüllung ihrer vertraglichen bzw. vorvertraglichen Pflichten. Der Bewerber kann nach Artikel 15 DSGVO jederzeit Auskunft zu den über ihn gespeicherten Daten verlangen. Nach Wegfall des Speicherzwecks (Bewerbung führt nicht zu einem Vertrag) kann der Bewerber die Löschung nach Art. 17 Abs. Buchstabe c DSGVO verlangen. Auch ohne Verlangen werden nach Wegfall des Speicherzwecks die Daten innerhalb von 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Dem Betroffenen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Landes Hessen zu.